Machtkampf beim VfB Stuttgart: Vorstand ruft zu Geschlossenheit auf

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Machtkampf beim VfB Stuttgart: Vorstand ruft zu Geschlossenheit auf

Unruhe im Verein möchte der VfB Stuttgart aktuell dringend vermeiden.
Unruhe im Verein möchte der VfB Stuttgart aktuell dringend vermeiden.Profimedia
Der Vorstand von Fußball-Bundesligist VfB Stuttgart hat inmitten des internen Machtkampfs zu Ruhe und Geschlossenheit aufgerufen. Die aktuelle Situation auf vereinspolitischer Ebene sei "eine besondere Belastung auf praktisch allen Ebenen und kommt zur Unzeit", hieß es in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme. Das Gremium um den Vorsitzenden Alexander Wehrle wolle daher in einer "kompakten Arbeitsgruppe aktiv an der formalen Klärung bestehender Problemstellungen" arbeiten.

Hintergrund ist die Wahl von Tanja Gönner zur neuen Aufsichtsratsvorsitzenden. Die frühere Ministerin in Baden-Württemberg war auf Vereinspräsident Claus Vogt gefolgt. Vorausgegangen war der Wunsch des neuen Anteilseigners Porsche nach einer personellen Veränderung an der Spitze des elfköpfigen Gremiums. Vogt wehrt sich gegen seine Abwahl und beruft sich dabei auf ein Versprechen des früheren Präsidenten Wolfgang Dietrich. Dieser hatte im Rahmen der Ausgliederung der Profisparte 2017 erklärt, "dass der gewählte Präsident des e.V. auch das Kontrollgremium anführen müsse".

Vorschlag ans Präsidium

Der Verein sei davor, "nach vielen Jahren wieder etwas ganz Großes zu erreichen. Dafür braucht es jetzt und auf Strecke den engen Schulterschluss aller", hieß es in dem Statement des Vorstands weiter. Dabei soll "insbesondere" an der Problemstellung zum Aufsichtsratsvorsitz gearbeitet werden - "im Dialog, konstruktiv und lösungsorientiert über alle Rollen, Funktionen und Instanzen hinweg". Diesen Vorschlag hat der Vorstand dem Aufsichtsrat, dem Präsidium und dem Vereinsbeirat unterbreitet.

Ziel sei es, "dass die VfB-Mitglieder auf der nächsten Mitgliederversammlung nicht nur über die Thematik des Aufsichtsratsvorsitzes und den damit verbundenen Themen diskutieren sollen, sondern verbindliche, zukunftssichere Regelungen für den VfB Stuttgart herbeiführen und verabschieden können. Diese können daraufhin – je nach Ausprägung und im rechtlich möglichen Rahmen – im Grundlagenvertrag zwischen e.V. und AG und/oder Geschäftsordnungen der Organe verankert werden", schrieb der Vorstand.